Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen kad GmbH
AGB_KAD.pdf
Adobe Acrobat Dokument 41.1 KB

 

Lieferbedingungen

1. Angebote:

Alle unsere Angebote, wie die Übersendung von Preislisten, Rundschreiben oder spezielle Offerten, sind freibleibend und unverbindlich; sie verpflichten uns nicht zur Lieferung.

2. Schriftform:

Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam.

3. Gültigkeit von Preisen und Lieferungsbedingungen:

Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen und Bedingungen.

4. Auftragsbestätigung:

In Fällen, in denen uns kein schriftlicher Auftrag vorliegt, gilt der Auftrag zu unseren als bekannt vorausgesetzten Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen. In Fällen, in denen der gegebene Auftrag von unseren Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen abweicht, gilt der Auftrag ebenfalls zu unseren als bekannt vorausgesetzten Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erteilung des Auftrages oder unverzüglich nach Eingang unserer Auftragsbestätigung bei uns schriftlich Widerspruch eingegangen ist.

5. Lieferfrist:

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die angegebenen Lieferzeiten beginnen grundsätzlich erst dann, wenn alle zur Fertigung erforderlichen Angaben und Zeichnungen in unserem Besitz sind. Änderungen in der Ausführung während der Laufzeit der Aufträge bedingen eine entsprechende Verlängerung der zugesagten Fristen. Im übrigen sind von uns angegebene Liefertermine rechtlich unverbindlich und stehen unter Vorbehalt rechtzeitiger Lieferung durch den Vorlieferanten. Fälle höherer Gewalt und damit vergleichbare Ereignisse entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, die Lieferung ohne Gewährung von Schadensersatz und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Liefereinstellung bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Anzahlung:

Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen angemessene   Anzahlungen zu verlangen.

7. Versand:

Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter, spätestens mit dem Verlassen des Lieferwerks oder unseres oder eines sonstigen Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware, und zwar auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über.

Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und sie als ab Werk geliefert zu berechnen.

Frachtfreie Lieferung versteht sich immer nur frachtfrei der angegebenen Bahnstation des Bestellers. Die Zufuhr von der Bahn zur Baustelle oder zum Geschäftssitz/Wohnort des Bestellers erfolgt immer auf dessen Kosten und gegen direkte Verrechnung über den ausführenden Spediteur.

Sofern gegenüber der vorgesehenen Versandart eine Versandart verlangt wird, die kostspieliger ist, insbesondere Eilgut, Expreßversand, Lkw-Versand oder dgl., so trägt der Besteller die Mehrkosten gegenüber der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Versandart. Im übrigen erfolgt der Versand ab Essen oder ab einem unserer Auslieferungslager nach unserer Wahl zu Lasten und Gefahr des Empfängers per Post, Bahn oder Spediteur in der für den Empfänger und uns günstigen Form. Als Versandweg wird grundsätzlich der für uns billigste gewählt, unter Mitberücksichtigung der Verpackungskosten.

8. Risiko:

Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet haften wir nicht. Der Versand durch uns erfolgt unversichert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk verlässt.

Dem Empfänger wird empfohlen, unverzüglich nach Erhalt der Warensendung diese auf etwaige Transportschäden und Transportverluste zu untersuchen und diese sofort bei dem Transportträger geltend zu machen. Für den Ersatz von Transportschäden und von Transportverlusten gelten die jeweiligen Haftungsbedingungen des Transportträgers. 

9. Auftragsstornierung und Retouren:

Für die Ausführung des Auftrages ist lediglich der Wortlaut unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend, die auch als Auftragsannahme gilt. Fehler und Widersprüche im Wortlaut müssen unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung beanstandet werden. Bei Fehlarbeiten ohne unser Zutun trägt der Besteller die angefallenen Kosten. Bei uns gefertigte Zeichnungen gelten in jedem Fall als anerkannt, wenn sie der Besteller nicht ausdrücklich zur Genehmigung vorgelegt haben will. Die Rückgabe gelieferter Buchstaben und Werbeanlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller – auch der bedingt und künftig entstehenden – Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der vereinbarte Kaufpreis/Werklohn für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung dient. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehenden Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

Der Besteller tritt schon mit Abschluss des Werk-/Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also nicht nur den anteiligen Warenwert, an uns ab.

Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge darf der Besteller die ihm gelieferte Ware weder anderweitig verpfänden noch sicherheitshalber an Dritte übereignen. Wird unser Eigentum beim Besteller in irgendeiner Weise gefährdet, hat der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vorbehaltsware hat der Besteller ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherungen aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. 

 

 

Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware  ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Zahlungsziels (Valutierung) ist nur in Ausnahmfällen aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung möglich.

2. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto zu zahlen.

4. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag 

bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht in jedem Fall zu Lasten des Abnehmers.

5. Teilzahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

6. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Postbank- oder Bankscheck bzw. Banküberweisung.

7. Zahlungen dürfen nur an Angestellte und Vertreter unseres Hauses erfolgen, die ausdrücklich zum Inkasso berechtigt sind.

8. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers wegen nicht oder noch nicht ganz anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

9. Nach Fälligkeit, d.h. 30 Tage nach Rechnungsdatum, werden ohne besondere Inverzugsetzung unter dem Vorbehalt weiteren Verzugsschadens vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 2% über den üblichen Bankzinsen für Girokredite sowie Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens € 5,- pro Mahnung berechnet.

10. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem noch laufenden Vertrag verpflichtet.

11. Ist der Besteller mit seiner fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

12. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen können nicht verzinst werden.

Haftungsbedingungen

1. Unsere Erzeugnisse werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Technische Änderungen müssen wir uns vorbehalten.

2. Die Mängelrügefrist beträgt eine Woche nach Empfang der Ware. Für verborgene Mängel beträgt die Rügefrist 6 Wochen nach Empfang der Ware.

3. Anstelle eines mit einem erheblichen Mangel behafteten Erzeugnisses wird nach unserer Wahl entweder umtauschweise die komplette Lieferung oder lediglich das oder die schadhafte(n) Teil(e) derselben als Ersatz geliefert oder Gutschrift zur Verrechnung gegen künftige Lieferungen erteilt oder Instandsetzung vorgenommen. Soweit Fremdfabrikate eingebaut werden, übernehmen wir nur Garantie für diese Teile insoweit und im gleichen Umfang, als unsere Lieferanten eine solche Garantie uns gegenüber übernehmen. Andere Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei fehlschlagenden Nachbesserungen bzw. des Umtausches leben die gesetzlichen Gewährleistungen wieder auf. 

4. Ausgeschlossen sind alle Schadensersatzansprüche, die über den unmittelbaren Ersatz schadhafter Einzelteile hinausgehen, insbesondere jede Haftung für Personen, Unfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen sowie Demontage- oder Montagekosten. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind außerdem alle Farb- und Lackanstriche, Vergoldungen, Eloxalarbeiten, Verchromungen und Vernickelungen, und zwar sowohl der ganzen Anlage als auch einzelner Teile.

5. Eine Mängelhaftung, Aufrechnung oder Zurückhaltung ist ausgeschlossen:

a)   Bei unerheblichen Mängeln,

b)   Wenn das fällige Entgelt noch nicht bezahlt ist,

c)   Bei unsachgemäßer oder übermäßiger, vorschriftswidriger Beanspruchung   

unserer Artikel,

d)   Bei natürlichem Verschleiß.

6. Zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen sind nur unsere unmittelbaren Abnehmer berechtigt.

7. Erzeugnisse, für die Ersatzleistung gewährt worden sind, gehen in unser Eigentum über.

8. Erzeugnisse, für die ein Gewährleistungsanspruch erhoben wird, müssen – nach Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses vor der Absendung – spesenfrei an uns eingesandt werden. Die Ersatzteile werden zu Lasten des Empfängers zurückgesandt. 

Erfüllungsort

1. Als Erfüllungsort für beide Teile gilt Essen.

2. Als Gerichtsstand für beide Teile gilt Essen.

3. Beides gilt auch dann, wenn Verkäufer oder Lieferungen von einem unserer Vertreter vorgenommen worden sind.

4. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder 

Annahme der Lieferung anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind nur wirksam, wenn die im Einzelfall von uns schriftlich ausdrücklich angenommen werden.

5. Telefonische oder sonstige mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.